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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Die Wundbehandlung mit Kaltplasma nimmt die wesentliche Hürde auf dem Weg zur Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen

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Der nächste Schritt zur Kostenerstattung für die Kaltplasmatherapie ist erreicht. Der G-BA beschließt die Durchführung einer Erprobungsstudie.

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